Brandschutzbeauftragter(extern bestellt)
Der Brandschutzbeauftragte ist eine vom Arbeitgeber schriftlich bestellter und speziell ausgebildete Person, die in einem Unternehmen den
betrieblichen Brandschutz wahrnimmt. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei beim vorbeugenden Brandschutz. Der Brandschutzbeauftragte
kann sowohl ein Mitarbeiter des Unternehmens sein als auch eine extern bestellte und beauftragte Person.
Die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten sind sehr umfangreich und oft zeitintensiv. Daher kann es in vielen Fällen sein, dass entweder
Mitarbeiter aus dem Unternehmen dazu freigestellt werden kann oder die Kosten des eigenen Mitarbeiters übersteigen die Kosten einer
extern beauftragten Brandschutzbeauftragten.
Der Brandschutzbeauftragte ist für den Brandschutz-Verantwortlichen eines Betriebes (Unternehmer, Betriebsleiter, Behördenleiter etc.)
als zentraler Ansprechpartner für alle Brandschutzfragen im Betrieb beraten und unterstützend tätig. Dabei sollte der Brandschutz
Beauftragte als sogenannte Stabsfunktion direkt dem Unternehmer beratend zur Seite stehen.
Der Brandschutzbeauftragte ist in der Regel daher kein Linienvorgesetzter und nicht weisungsbefugt.
Die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten können Sie hier nachlesen. (
DGUV Information 205-203) und in der Richtlinie vfdb 12/09-01:2009-03.
Die Brandschutz Akademie NRW unterstützt Sie gerne als externe Brandschutz-Beauftragte
und stellt Ihnen unsere jahrelange Erfahrung und das gebündelte Fachwissen durch unser Team der Brandschutzbeauftragten
sowie die notwendige Fachliteratur zur Verfügung.
Warum sollten Sie sich für die Brandschutz Akademie NRW entscheiden?
- Erfahrung aus vielen Jahren aktiver Tätigkeit
- Ein Team von geschultem und ausgebildetem Fachpersonal
- Ein Ansprechpartner für Sie - Ein ganzes Team für Ihr Unternehmen
- Jahrelange Erfahrung und Routine im Umgang mit Feuerversicherern, Behörden, Feuerwehr und Berufsgenossenschaften
Ein weiterer Vorteil für Sie kann sein:
Durch die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten oder die Erfüllung von Versicherungsvorgaben kann eine dauerhafte Reduzierung der Feuerversicherungsprämie beim Versicherer erreicht werden.
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